FabCut

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen FABCUT und Ihrem Unternehmen (“Abnehmer”) geschlossenen Verträge, insbesondere für Bestellungen über unsere Website und unseren Online-Shop. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen FABCUT und dem Abnehmer schriftlich vereinbart wurden. Der Abnehmer stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den AGB von FABCUT auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Abnehmers unwidersprochen bleiben.

1.2. Inhaber der Website www.fabcut.net sowie Vertragspartner des Abnehmers ist

Fab Cut GmbH (kurz „FABCUT“)

Rueppgasse 11/4a

1020 Wien

Österreich

UID: ATU72408628

E-Mail: office@fabcut.net

1.3. Personenbezeichnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

1.4. Vertragspartner von FABCUT (Abnehmer) ist grundsätzlich jenes Unternehmen, in dessen Namen die Bestellung aufgegeben wird. Der Abnehmer bestätigt durch die Angabe seiner UID-Nummer, Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu sein. Sollte sich Gegenteiliges herausstellen, ist FABCUT jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

1.5. Änderungsvorbehalt: FABCUT ist berechtigt, die AGB zu aktualisieren und anzupassen („Änderung“). Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen AGB, abrufbar unter www.fabcut.net/agb/

1.6. Rechtsnachfolge: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Dies gilt insbesondere im Falle der Veräußerung von FABCUT.

1.7. Erfüllungsort: Als Erfüllungsort gilt der österreichische Firmensitz von FABCUT.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Sämtliche Angebote von FABCUT auf deren Website bzw. im Online-Shop sind hinsichtlich der Verfügbarkeit der Produkte freibleibend und unverbindlich. Details zu den Produkten entnehmen Sie bitte den zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbaren Produktbeschreibungen. Abbildungen der Produkte stellen lediglich Symbolfotos dar.

2.2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt noch kein Angebot von FABCUT dar. Im Online-Shop kann der Abnehmer die von ihm ausgewählten Produkte individuell gestalten (z.B. Logos platzieren, Logodruck auswählen, Etiketten platzieren). Er wird dabei durch Anweisungen und Erklärungen durch den Bestellvorgang geführt. Die jeweiligen Designs können im Nutzerbereich abgespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeitet werden. Vor Abgabe der Bestellung hat der Kunde sämtliche relevante Daten (gewähltes Design, Menge etc.) noch einmal zu bestätigen. Erst durch die Abgabe einer Bestellung (z.B. Drücken des Buttons „Kostenpflichtig Bestellen“) gibt der Abnehmer ein verbindliches Angebot ab.

2.3. Die Zusendung einer elektronischen Bestellbestätigung durch FABCUT stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme durch FABCUT zustande (z.B. durch ein Lieferaviso oder spätestens durch Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. Abnehmer oder Abholung der Ware durch den Abnehmer). FABCUT speichert den Vertragstext nicht. Der Abnehmer kann die Details seiner Bestellung(en) in seinem Nutzerbereich einsehen.

2.4. Übermittelt FABCUT dem Abnehmer auf dessen Anfrage ein individuelles Angebot, so ist FABCUT daran 1 Woche ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

3. Preise, Versandkosten & Zahlungsbedingungen

3.1. Preise: Es gelten die am Tag der Bestellung auf der Webseite von FABCUT ausgewiesenen Preise. Dies gilt auch für Nachbestellungen, welche nicht über die Webseite erfolgen.

3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich um Netto-Preise exkl. USt, exkl. Versandkosten und exkl. Verpackung (z.B. Paletten, spezielle Kartons). Die Versandkosten werden vor der Bestellung angezeigt und sind insbesondere abhängig von der Lieferadresse und der Bestellmenge. Kosten einer gesonderten Versendung (z.B. Express) hat der Abnehmer immer selbst zu tragen.

3.3. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, ist FABCUT berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessen Preisen in Rechnung zu stellen.

3.4. Der Abnehmer hat alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zur Gänze zu tragen. Dies gilt insbesondere bei einer Lieferung in ein Nicht-EWR-Land.

3.5. Zahlungsarten: Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:

  • Vorauszahlung
  • Pay Pal
  • Kreditkarten (z.B. VISA, Mastercard)
  • Sofort Überweisung

3.6. FABCUT behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.7. Elektronische Rechnung: Der Abnehmer ist damit einverstanden, ausschließlich elektronische Rechnungen (pdf) per E-Mail zu erhalten.

3.8. Verzugszinsen & Inkassokosten: Bei Zahlungsverzug werden 10 % p.a. verrechnet. FABCUT behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor. Zusätzlich hat der Abnehmer die durch das notwendige Einschreiten eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten laut RATG zu übernehmen.

3.9. Bei FABCUT einlangende Zahlungen werden zuerst auf Zinsenzinsen, dann auf Zinsen und Nebenspesen und letztlich auf das aushaftende Kapital angerechnet.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von FABCUT. Im Falle des Zahlungsverzuges des Abnehmers ist FABCUT berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

4.2. Veräußert der Abnehmer die Ware weiter, tritt er bereits jetzt und unabhängig von einem allfälligen Zahlungsverzug sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten bis zur Höhe des jeweils vereinbarten Kaufpreises, inkl. Lieferkosten und allfälliger Mahngebühren sowie Verzugszinsen, an FABCUT ab. Der Abnehmer hat diesfalls seinen Abnehmer zu verständigen und FABCUT die nötigen Daten zu übermitteln, damit diese ihre Ansprüche durchsetzen kann.

5. Lieferung & Annahmeverzug

5.1. Lieferzeit: Wenn nicht anders vereinbart, bemüht sich FABCUT innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Vertragsbestätigung und Bezahlung die Ware zu versenden. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von FABCUT ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden. Bei bereits bekannten, abweichenden Lieferfristen findet sich ein Hinweis auf der jeweiligen Produktseite. Dem Abnehmer erwachsen keine Ansprüche aus Lieferungsverzug, es sei denn dieser wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von FABCUT verursacht.

5.2. Lieferung: Die Lieferung erfolgt entweder durch einen von FABCUT ausgewählten Logistikpartner (anerkanntes Transportunternehmen) oder durch FABCUT selbst. FABCUT behält sich vor, die Bestellung in Teillieferungen zu liefern. Dadurch zusätzlich anfallende Kosten übernimmt FABCUT. Der Abnehmer trägt das Risiko des Transports.

5.3. Annahmeverzug: Befindet sich der Abnehmer in Annahmeverzug, ist FABCUT berechtigt, die Ware einzulagern. Dafür wird eine Lagergebühr von € 10,-- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung gestellt. Gleichzeitig bleibt FABCUT berechtigt, auf Vertragsverfüllung zu bestehen. Der Abnehmer wird dadurch nicht von seiner Zahlungspflicht befreit. Die durch den Annahmeverzug entstehenden Kosten (z.B. Rücktransport, erneute Zustellung, Anwalts- und Mahnkosten) sind vom Abnehmer zu bezahlen.

6. Rücktrittsrecht

6.1. Bedingt dadurch, dass FABCUT nicht selbst Hersteller der zu lieferenden Waren ist, behält sich FABCUT das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten, wenn sich ohne Verschulden von FABCUT Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Lieferung durch den Erzeuger der Waren ergeben. Der Abnehmer kann daraus keine Ansprüche (z.B. Schadenersatz) ableiten. Bis dahin geleistete Zahlung des Abnehmers werden zurückerstattet.

7. Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

7.1. Soweit nicht produktbedingt eine Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, wobei die Frist zur Geltendmachung etwaiger Sachmängel gegenüber FABCUT auf sechs Monate verkürzt wird. Der Abnehmer hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war (Ausschluss § 924 ABGB).

7.2. Der Abnehmer hat die übernommene Ware umgehend auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines solchen FABCUT unverzüglich und schriftlich (längstens binnen drei Tagen ab Übernahme) darüber in Kenntnis zu setzen bzw. dies noch bei Übernahme gegenüber dem Lieferanten zu vermerken. Während dieser Zeit hat der Abnehmer das möglicherweise mangelhafte Produkt dennoch adäquat und ohne Risiko einer etwaigen Beschädigung auf eigene Kosten zu lagern. Den diesbezüglichen Aufwand übernimmt der Abnehmer.

7.3. Angaben zu den Produkten, grafische Darstellungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- und Produktbeschreibungen, die auf der Website, in Prospekten, Katalogen, Newslettern, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. FABCUT leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind alleine die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben relevant.

7.4. Abweichungen: FABCUT ist bemüht, die jeweiligen Produkte und deren Design im Bestellprozess so detail- und realitätsgetreu wie möglich darzustellen. Technisch bedingt ist eine zu 100% naturgetreue Darstellung der Produkte, insbesondere hinsichtlich der Farbe, der Haptik, des Gewichts und der Größenverhältnisse (z.B. Logos, Stickereien), auf der Website bzw. im Bestellprozess nicht möglich. Geringfügige Abweichungen (z.B. bezüglich der Farbe, Gewicht, Platzierung der Logos, Haptik, Gravurkontrast, Abmessungen) können daher seitens FABCUT trotz größter Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden, gelten daher nicht als Mangel an der Ware und berechtigten nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.

7.5. Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden müssen schriftlich unter den im Impressum genannten Kontaktdaten geltend gemacht werden.

7.6. FABCUT haftet für Personenschäden, welche durch das zumindest leicht fahrlässige und rechtswidrige Verhalten von FABCUT verursacht wurden. Darüber hinaus haftet FABCUT nur, sofern vom Abnehmer ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten von FABCUT nachgewiesen wird.

7.7. Insbesondere haftet FABCUT nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Lieferung mangelhafter Ware oder bei Lieferverzug.

7.8. Sofern – für welchen Fall auch immer – eine Pönale zulasten von FABCUT vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung eines über die Pönale hinausgehenden Schadenersatzes wird einvernehmlich ausgeschlossen.

7.9. Eine etwaige Haftung von FABCUT verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Abnehmers von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung.

7.10. Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen FABCUT gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von FABCUT verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltung

8.1. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen.

8.2. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

9. Schriftform und Geheimhaltung

9.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei ein e-mail genügt.

9.2. Der Abnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Daten (z.B. Preiskonditionen, technische Unterlagen, grafische Darstellungen, 3D-Modelle etc.) berechtigt FABCUT zur Geltendmachung einer Pönale von € 1.500,-- pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.

10. Nennung als Referenz

10.1. Der Abnehmer stimmt der Nennung seines Namens bzw. seiner Firmenbezeichnung als Referenz auf der Website oder in sonstigen Unterlagen oder bei einer sonstigen außenwirksamen Kommunikation von FABCUT zu. Davon umfasst ist auch die Verwendung des entsprechenden Firmenlogos.

10.2. Der Abnehmer kann dieser Verwendung für die Zukunft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Es besteht kein Anspruch auf Vernichtung bereits produzierten und/oder in Umlauf gebrachten Werbematerials.

11. Garantie der Urheberrechte an Druckdesigns und Haftungsfreistellung

11.1. Mit Verschicken der Bestellung garantiert der Abnehmer, zur Veröffentlichung etwaiger übermittelter Texte, Motive, Logos, Designs etc. sowie deren Vervielfältigung berechtigt zu sein. Der Abnehmer garantiert, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die guten Sitten und nicht Rechte Dritter (z.B. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken- und/oder Kennzeichenrechte) zu verstoßen. FABCUT unterliegt in diesem Zusammenhang keiner Prüf- oder Nachforschungspflicht. Der Abnehmer hält FABCUT diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos.

11.2. FABCUT steht es frei, Aufträge insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Auftrags auch zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen. Ebenso steht es FABCUT frei, Aufträge abzulehnen, welche rassistischen, politischen oder individuell diskriminierenden Textinhalt oder solche grafischen Elemente aufweisen. Der Abnehmer kann daraus keine Ansprüche ableiten.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

12.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.

12.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von FABCUT sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. FABCUT behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Abnehmers zu klagen.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.

13. Datenschutz

13.1. FABCUT ist die transparente und gesetzeskonforme Verarbeitung Ihrer Daten wichtig. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.fabcut.net/datenschutz.